Covid-19 im Liveblog – Update: 12.01.2022

Der Vorstand der Tennisabteilung beschäftigt sich intensiv mit den Auswirkungen des Corona-Virus.

Update: Mittwoch, 12. Januar 2022 – 15 Uhr

Liebe MitgliederInnen, liebe TennisspielerInnen,
 
in Nordrhein-Westfalen treten die in der vergangenen Woche beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie bremsen und vor allem die Ausbreitung von Omikron begrenzen sollen. Diese neue Corona-Schutzverordnung tritt am Donnerstag, 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des
 
Vereinssports:
 
  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G, denn der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test  
  • Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war  
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+  
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen  
  • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt  
  • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Bei Fragen meldet Euch bitte bei Herrn Bernd Fuhlert unter Bernd-Fuhlert@web.de oder mobil unter 0177 368 25 00.

Wir helfen Euch immer gerne weiter. Wir wünschen Euch weiterhin allen ein schönes Spiel und bleibt „negativ“!

Der Vorstand der Tennisabteilung

Update: Montag, 27. Dezember 2021 – 11 Uhr

Liebe Vereins-MitgliederInnen, liebe TennisspielerInnen,

leider müssen wir Euch an dieser Stelle wieder über eine Änderung der Corona-Schutzverordnung informieren.

Mit der Änderung der Verordnung gibt es eine sog. 2Gplus-Regelung für den Freizeitbereich, die auch Auswirkungen auf den Indoor-Sportbereich hat und damit auch eine Verschärfungen für den Tennissport mit sich bringt.

Das bedeutet bei der Sportausübung in Innenräumen – also auch in Tennishallen – müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Diese neue Corona-Schutzverordnung tritt am Dienstag, 28. Dezember in Kraft. Personen, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben, sind nicht von der Testpflicht befreit!

SchülerInnen sind weiterhin immunisierten Personen dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen. Da in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, benötigen auch SchülerInnen einen negativen Testnachweis im Zeitraum vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022. Diese Regelung gilt auch weiterhin für jugendliche Schüler*innen bis zum 18. Geburtstag.

Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.

Wir bitten darum die nötigen Nachweise wie bisher auf Anfrage sofort vorzuzeigen und weisen darauf hin, dass ohne die oben genannten Nachweise leider kein Zugang zur Anlage gestattet ist. Danke für Eure Kooperation und Euer Verständnis!

Der Vorstand der Tennisabteilung

Update: Mittwoch, 24. November 2021 – 10 Uhr
 
Liebe TennisspielerInnen, liebe MitgliederInnen,
 
aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung ist mit sofortiger Wirkung die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum nur noch immunisierten Personen vorbehalten.
 
Immunisierte Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen.
 
Es dürfen damit nur noch Personen die Tennishalle betreten, die den ”2G” Status haben (geimpft/ genesen).
 
  • Diese Zugangsbeschränkungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.
  • Ab dem 16. Lebensjahr müssen auch Kinder und Jugendliche immunisiert sein bzw. den 2G-Status nachweisen.

Ein entsprechender Nachweis ist dem anwesenden Corona-Beauftragten (Herrn Michael Warns) jederzeit auf Verlangen nach dem Betreten der Tennishalle vorzulegen.

Wichtig: Dies gilt auch für den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer.

Wir bitten Euch daher diese Meldung in Euren Mannschaften / WhatsApp Gruppen zu verteilen, um jeden zu erreichen, da diese Regelung ab sofort auch für die Winterhallenrunde (Medenspiele) gilt und durch den/ die jeweilige(n) MannschaftsführerInnen zu überprüfen ist.

Entstehende Strafen bei Zuwiderhandlung müssen wir an den/ die Verursacher/in weitergegeben.

Bei Fragen meldet Euch bitte bei Herrn Bernd Fuhlert unter Bernd-Fuhlert@web.de oder mobil unter 0177 368 25 00. Wir helfen Euch immer gerne weiter.

Wir wünschen Euch allen schönes Spiel, bleibt gesund und viel Erfolg bei dieser Wintersaison!

Der Vorstand der Tennisabteilung

Update: Dienstag, 12. Oktober 2021 – 15 Uhr

Liebe MitgliederInnen, liebe TennisspielerInnen,
 
wie Ihr aus den öffentlichen Mitteilungen des Landes NRW und unserem Schild an der Eingangstür zur Halle entnehmen konntet, gilt auch für die Nutzung unserer Tennishalle die sogenannte 3G-Regel.
 
Diese 3G-Regel gilt bundesweit und besagt: Wer nicht vollständig geimpft oder vollständig genesen ist, muss für das aktive Sporttreiben in Form von Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb in Innenräumen oder bei Veranstaltungen einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test jederzeit vorlegen können.

Es gelten weitere folgende Grundsätze: 

  • Kinder unter 6 brauchen keine Nachweise

  • SchülerInnen (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) brauchen aktuell keine Nachweise, da sie bereits im laufenden Schulbetrieb regelmäßig getestet werden

Medenspiele

Für die Medenspiele und das Training gilt wie folgt: Alle SportlerInnen, die am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen, sind daher verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis mit sich zu führen. Dabei besteht in jedem Falle eine Dokumentationspflicht, sodass für jede Veranstaltung entsprechende Listen mit anwesenden Sportlerinnen erstellt werden könnten.

Kontrollen

Bei Kontrollen liegt die Verantwortung für die Einhaltung der 3G-Regel bei den HallennutzerInnen, Hallen-AbonnentenInnen, bei den Trainingseinheiten den ÜbungsleiterInnen (TrainerInnen) oder an einem Medenspieltag den MannschaftführerInnen.  

Ein entsprechender Nachweis ist dem anwesenden Corona-Beauftragten (Herrn Michael Warns) jederzeit auf Verlangen nach dem Betreten der Tennishalle vorzulegen. 

Bei Fragen meldet Euch bitte bei Herrn Bernd Fuhlert unter Bernd-Fuhlert@web.de oder mobil unter 0177 368 25 00. Wir helfen Euch immer gerne weiter.

Wir wünschen Euch allen schönes Spiel, bleibt gesund und viel Erfolg bei dieser Wintersaison!

Update: Mittwoch, 23. Juni 2021 – 12 Uhr

Es gibt weiter gute Nachrichten für unseren Sport: Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung darf ab sofort in der Halle wieder Einzel und Doppel durch Vereinsmitglieder und Hallenabonnement-Beziehende gespielt werden.

Die Duschen und Umkleiden sind nach der Corona-Schutzverordnung Sport wieder geöffnet – die Abstands- und Hygiene-Regeln sind bei Nutzung der Halle einzuhalten.

Damit wir die Nachverfolgung gewährleisten können, sind die Mitspieler jeweils im eBuSy-System bei der Buchung zu hinterlegen. Für Abonnierende haben wir Dokumente ausgelegt, auf denen die Mitspielenden jeweils handschriftlich eingetragen werden müssen.

Des Weiteren gelten die für Buchung und Nutzung der Halle bereits bekannten Regeln.

Update des TVN: Dienstag, 8. Juni 2021 – 15 Uhr

Doppel, Gastro, Hallennutzung: Antworten rund um die Sommersaison 2021

Den Tennis-Verband Niederrhein hat die bisher am häufigsten aufgetretenen Fragestellungen rund um die Durchführung der Mannschaftsspiele im Sommer 2021 gesammelt und beantwortet. Die Liste wird fortlaufend ergänzt und gegebenenfalls an rechtliche Neuregelungen angepasst.

Alle Information und Antworten gibt es hier.

Update: Sonntag, 31. Mai 2021 – 12 Uhr

Liebe Mitglieder*innen, liebe Familien, liebe Freund*innen des Tennissports,

die Situation im Kreis Wesel entspannt sich zusehends. Praktisch alle Städte liegen bereits heute unter einer Inzidenz von 100, die meisten davon auch unter 50. Daher ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen insb. des Mindestabstands jetzt wieder zulässig. Näheres zum Sportbetrieb findet Ihr in der Orientierungshilfe unter: https://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Coronavirus/Coronaschutzverord/Orientierungshilfen/Coronaregeln_ab_28.05.21-Stand_28.05.pdf.

Bitte beachtet weiterhin die in der Halle und auf der Platzanlage angebrachten Informationsschilder und haltet vor allem die Laufwege zum Verlassen der Anlage ein. Des Weiteren kann auch der Jugendraum wieder unter Beachtung der aktuellen Hygienevorschriften genutzt werden. Durch diese weitreichenden u. a. Lockerungen, sind ab sofort auch Wettkämpfe (Mannschaftsspiele und Turniere) unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygienekonzepte erlaubt.

Die Durchführung der Medenspiele wird ab 12. Juni unter ähnlichen Rahmenbedingungen wie im Vorjahr erfolgen. Weitere Informationen folgen hierzu in Kürze.

Wir wünschen Euch allen schönes Spiel und eine erfolgreiche und verletzungsfreie Tennissaison!

Update des TVN: Donnerstag, 27. Mai 2021 – 11 Uhr

Schutzverordnung NRW macht Wettkämpfe möglich: TVN startet am 12. Juni

Durch die weitreichenden Lockerungen der am 28. Mai in Kraft getretenen neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW im Sportbereich, die ab sofort grundsätzlich Wettkämpfe (Mannschaftsspiele und Turniere) erlaubt, ist der SAS in seiner Sicht bestätigt worden, dass die Durchführung der Meisterschaftsspiele ab Mitte des Monats Juni unter ähnlichen Rahmenbedingungen wie im Vorjahr möglich ist.

Der TVN hält deswegen an seiner zuletzt kommunizierten Planung fest und startet am 12. Juni in die Saison. Auch das Doppel wird nach Rücksprache der Tennisverbände mit der Politik nun als kontaktfrei angesehen und kann damit bis zu einer Inzidenz von 100 auch im Rahmen von Wettkämpfen stattfinden. Die durchgängig immer weiter sinkenden Inzidenzen im gesamten Verbandsgebiet in Verbindung mit dem neuen dreistufigen Regelungs-System machen es zudem sehr wahrscheinlich, dass schon zum Saisonstart Mitte Juni alle oder zumindest die allermeisten angesetzten Begegnungen bei einer Inzidenz von unter 50 auch inklusive einer Benutzung der Umkleideräume und Duschen durchgeführt werden können.

Sollten einige Kreise diese Schwelle erst später unterschreiten, lässt der Verband den betroffenen Vereinen die Möglichkeit, in beiderseitigem Einvernehmen Partien nach hinten zu verschieben oder – falls dies das Problem löst – das Heimrecht in diesem Fall zu wechseln.

Eckpunkte der Spielplanung des TVN sind:

  • Start der Mannschaftsspiele am 12. Juni 2021 in gewohnter Form mit Einzel und Doppel.
  • Den Vereinen wird die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf im gegenseitigen Einverständnis Spiele zu verlegen (bis zum 26.9.2021) und/oder das Heimrecht zu tauschen. Die Vereinbarung sollte zwischen den beteiligten Mannschaften schriftlich erfolgen und auch dem Wettspielleiter mitgeteilt werden. Die Heimmannschaft muss den neuen Termin im Spielbericht im NU-System eingeben.
  • Es findet eine Saison mit Auf- und Abstieg nach den bisher veröffentlichten Regelungen statt, auch ein Rückzug von Mannschaften bedingt den Abstieg. Das gilt auch, falls es in einzelnen Kreisen noch temporär Inzidenzen über 50 geben sollte und deswegen die Nutzung der Umkleideräume und Innengastronomie nicht möglich ist: Hier greift die oben genannte Möglichkeit der Spielverlegung bzw. des Heimrechtstauschs.
  • Eine Ummeldung von Spielern aus zurückgezogenen Mannschaften in andere ist nicht mehr möglich, um Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen.

Update: Mittwoch, 19. Mai 2021 – 14 Uhr

Liebe Mitglieder*innen, liebe Familien, liebe Freund*innen des Tennissports,

endlich haben wir auch einmal wieder gute Nachrichten für Euch! Im Kreis Wesel ist die bundesweite Corona-Notbremse außer Kraft getreten. Damit ist der Sport in Gruppen bis zu 20 Personen – bis 14 Jahre mit Körperkontakt ansonsten kontaktfrei – zulässig. Weitere Informationen zu möglichem Spielbetrieb bei unterschiedlichen Inzidenzzahlen findet Ihr hier.

In kurzen Worten bedeute dies:

Einzel, Doppel und Mannschaftstraining unter freiem Himmel sind ab sofort wieder erlaubt.

Alle anderen Regelungen bleiben jedoch bestehen. Aufgrund dessen und der damit immer noch verbundenen erforderlichen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten, muss die Reservierung der Außenplätze in elektronischer Form erfolgen. Deshalb bitten wir Euch die Freiplatzbuchung, wie schon gewohnt, über eBusy „online“ durchzuführen.

Dazu könnt Ihr einfach unsere Webseite mittels PC, Smartphone oder Tablet aufrufen und Eure Platzreservierungen vornehmen. Hinzugekommen ist lediglich, dass die Spielpartner – auch Gäste – im Einzel oder Doppel immer online eingetragen werden müssen, damit die gesetzlichen Vorgaben zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten erfüllt werden können. Das Buchungssystem erreicht Ihr über folgende Internetadresse:

https://hiesfeld-tennis.ebusy.de

Selbstverständlich lassen wir Euch nicht allein, falls es Probleme bei der Nutzung geben sollte. Bei Fragen meldet Euch einfach bei Bernd Fuhlert unter bernd-fuhlert@web.de oder mobil unter 0177 368 25 00. Wir helfen Euch gerne jederzeit weiter.

Wir freuen uns, dass mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten deutliche Lockerungen für den Vereinssport in Hiesfeld möglich geworden sind. Bitte tragt alle durch besonnenes Verhalten weiter dazu bei, dass diese positive Entwicklung sich fortsetzen kann. Aktuell gibt es leider noch keine konkreten Aussagen über die Aufnahme des Wettkampfsports und damit die Durchführung der Medenspiele. Sobald es hier Neuigkeiten gibt, werden sich unsere Sportwarte sofort bei den Mannschaftführer*innen melden.

Und eine weitere gute Nachricht noch zum Schluss: Ab Donnerstag 22.05.2021 eröffnet das VHaus auch die Außengastronomie. Einzelheiten dazu findet Ihr unter: https://www.vhaus-hiesfeld.de

Wir wünschen Euch allen schönes Spiel und bleibt gesund!

Update des TVN: Mittwoch, 19. Mai 2021 – 11 Uhr

Die Tennisspielerinnen und Tennisspieler in NRW müssen sich noch wenige Tage in Geduld üben: Erst wenn die Landesregegierung bzw. ihre Gremien entsprechende Beschlüsse veröffentlicht haben, können von Verbandsseite konkrete Aussagen über die Aufnahme des Wettkampfsports erfolgen.

Da dies trotz der neuen Coronaschutzverordnung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht der Fall ist, hat sich der TVN und sein Sportausschuss dazu entschlossen, Entscheidungen in der nächsten Woche zu treffen.

Update des TVN: Montag, 17. Mai 2021 – 11 Uhr

Die Interessengemeinschaft der Tennisverbände NRW hat die Regelungen der seit 15. Mai 2021 in Kraft befindlichen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Form einer Tabelle auf den Tennissport heruntergebrochen. Die Übersicht findet Ihr hier.

Update des TVN: Donnerstag, 01. April 2021 – 11 Uhr

Aufgrund der Pandemie-Entwicklung – insbesondere der Reisebeschränkungen, Quarantäne- und Hygienevorschriften – und den daraus resultierenden fehlenden Vorbereitungsmöglichkeiten der Spieler*innen hat der Sportausschuss des TVN am Dienstagabend in einer Zoomkonferenz beschlossen, einen neuen Spielplan für den Verband, die Bezirke und die Kreise zu erstellen mit einem frühesten Spielbeginn am 02.06.2021.

Eine Übersicht über die neuen Spieltage findet Ihr hier.

Update: Dienstag, 30. März 2021 – 11 Uhr

Liebe Veilchen,

das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit NRW (MAGS) hat auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen angeordnet. Grund hierfür ist das Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwerts von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Daher wird die sogenannte „Notbremse“ gezogen. Der Kreis Wesel zählt auch hierzu.

An dieser Stelle möchten wir Euch mitteilen, dass diese Regelung erst einmal KEINE Auswirkung auf unsere Tennisabteilung hat. Das Einzelspiel ist nach wie vor erlaubt und Doppel kann nur gespielt werden, wenn die Personen aus einem Hausstand stammen!

Alle genannten Corona-Vorgaben aus unserer E-Mail vom 27.03.2021 haben Bestand. Bitte haltet Euch an diese Anweisungen. Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann dazu führen, dass die Tennisanlage seitens der Behörden geschlossen wird.

Was aber in der nächsten Woche auf uns alle zukommt, kann niemand sagen. Die Kanzlerin hat schon deutlich gemacht, dass Ihr die Lockerungen durch einzelne Bundesländer zu weit gehen. Wir werden uns kurz nach Ostern mit einem Update bei Euch melden.

Wir wünschen Euch allen schönes Spiel und bleibt gesund!

Update: Samstag, 27. März 2021 – 12 Uhr

Liebe Veilchen,

ja, es ist endlich soweit!

Wie schon angekündigt werden wir in diesem Jahr unserer Außenplätze schon im März öffnen. Ab sofort werden die Plätze 1 bis 9 für Mitglieder zum Spielen bereitstehen.

Es muss sich jedoch zwingend an die aktuellen Corona-Regeln gehalten werden. Der Sportist auf unserer Tennisanlage unter freiem Himmel gemäß § 9 der CoronaSchutzverordnungmöglich unter

  1. Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 1a und 1b,
  2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
  3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

§ 2 (2) Nummer 1: Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung

§ 2 (2) Nummer 1 a: Beliebig viele Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden (sogenannte „Oma-Regelung“)§ 2 (2)

§ 2 (2) Nummer 1 b: Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten („sogenannte Ehepaar-Regelung“).

In der CoronaSchutzverordnung ist aber in § 16 eine Regelung für eine sog. Notbremse eingearbeitet. Diese Regelung greift, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 100 liegt.

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel beträgt heute 118,9! Vermutlich wird das MAGS (Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales) am Montag dies auch formell feststellen und auf seiner Website veröffentlichen. Sollte am Montag für unseren Landkreis die Notbremse gezogen werden, so hätte das folgende Auswirkungen:

a) Das Gruppen-/Mannschaftstraining für Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren ist weiterhin möglich, die Gruppengröße würde aber von 20 auf 10 Personen reduziert. Nach wie vor kann eine Gruppe von bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen betreutwerden.

b) Personen aus zwei Hausständen könnten Sport gemeinsam nur noch über Ostern (1. – 6.April 2021) betreiben, aber nicht am Karfreitag, denn der ist ja ist ein stiller Feiertag.

In kurzen Worten: Das Einzelspiel und Doppel mit Personen aus einem Haushalt ist auf unserer Tennisanlage möglich!

Buchungen über eBusy – Eingang über die Tennishalle

Eine Infektion auf dem Tennisplatz ist extrem unwahrscheinlich. Trotzdem müssen wir, für den Fall einer Infektion, die Infektionskette zurückverfolgen können. Daher muss die Buchung der Außenplätze, zur Kontakt-Nachverfolgung, weiterhin über das bekannte eBusy-System online erfolgen.

Der Eingang zu den Plätzen erfolgt somit auch, wie im letzten Jahr, durch den Halleneingang. Der Ausgang muss durch das Tor am V-Haus erfolgen.

Beim Weg auf den Platz und vom Platz und beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Wartet daher bitte z.B. außerhalb des Platzes, bis die Spieler vor Euch diesen verlassen haben, und geht beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz.

Die hier genannten Regeln gelten für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern.  Bitte sorgt daher auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.

Bei plötzlich einsetzendem Regen ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Abstandsregeln einzuhalten. Ansammlungen z.B. unterm Vordach am Tor zum V-Haus oder der Terrasse sind nicht erlaubt. Geht am besten direkt zum Auto, wenn ein Unterstellen mit Abstand nicht möglich ist. Führt bitte eine Maske mit, um diese aufzusetzen, wenn Ihr den Halleneingang betretet oder Abstände auf der Außenanlage kurzzeitig nicht eingehalten werden können.

Die Umkleiden, der Jugendraum und die Duschen bleiben weiterhin geschlossen und dürfen nicht genutzt werden. Ebenso kann weiterhin kein Mannschaftstraining für Personen über 14 Jahren stattfinden.

Ein Hinweis noch von unserem Platzwart-Team: Bitte beachtet, dass die Plätze anfangs noch weich sind, vor allem im Außenbereich und an den Linien, besteht eine Verletzungsgefahr, wenn man es übertreibt. Bitte anfangs Vorsicht walten lassen und auf intensives Matchspiel verzichten.

Bei Fragen oder Anregungen wendet Euch gerne an unseren Abteilungsleiter Bernd Fuhlert unter info@hiesfeld-tennis.de.

Wir wünschen allen ein schönes Spiel und bleibt gesund!

Update: Dienstag, 16. März 2021 – 13 Uhr

Liebe Mitglieder*innen, liebe Familien, liebe Freund*innen des Tennissports,

den Start in die Tennissaison 2021 haben wir uns sicher Alle anders vorgestellt. Leider ist die Nutzung des Tennishalle nach wie vor, durch die Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie, nicht erlaubt. Nichts läuft wirklich wie gewohnt…!

Das betrifft auch unsere internen Prozesse. Üblicherweise werden die Hallengebühren der Abonnements (Jahres- oder Winterabo) im November eines jeden Kalenderjahres per Sepa-Lastschrift von den jeweiligen Konten eingezogen. Diesmal verzögerte sich jedoch der Einzug der Beiträge aus Gründen der Pandemie bis in diesen Monat. Wir bedauern sehr, dass die Abbuchung durchgeführt worden ist, bevor Ihre eine Nachricht von uns über den Einzug erhalten habt. Das war sehr unglücklich und wir bitten hier vielmals um Entschuldung.

Die abgebuchten Teilbeträge sind wie folgt berechnet worden: Die Nutzung der Halle war in der Zeit vom 01.09.2020 bis 31.10.2020 möglich. Daher haben wir die Gebühr für das jeweilige Abonnement auch nur für diesen Zeitraum erhoben. Basis waren die tatsächlichen möglichen Spieltermine. Diese könnt Ihr den hier aufgeführten Tabellen jeweils entnehmen:

Der Rechnungsbetrag des jeweiligen Hallen-Abonnements ist durch alle möglichen Spieltermine (siehe Spalte Gesamt in der Tabelle) dividiert worden und mit der Gesamtanzahl der tatsächlich möglichen Spieltermine im September 2020 und Oktober 2020 multipliziert worden. Dies hat den jeweiligen Teilbetrag für den Lastschrifteinzug ergeben.

Wir wissen, dass einige vielleicht gar nicht in der Halle gespielt haben, obwohl dies im o. g. Zeitraum möglich gewesen ist. Wir bedauern daher, dass wir diese Abbuchung trotzdem so durchführen mussten und hoffen auf Euer Verständnis und auch auf Eure Solidarität gegenüber der Tennisabteilung des TV Jahn Dinslaken-Hiesfeld – unserem Club – in diesen außergewöhnlichen Zeiten.  Wie allen bekannt ist, haben wir als Tennisabteilung nicht unerhebliche laufende Kosten. Dazu gehören aktuell nicht nur die Bezahlung der Platzherrichtung, sondern auch anstehende Kreditrückzahlungen.

Bzgl. der Einzüge der Mitgliedsbeiträge steht turnusgemäß die Abbuchung Anfang Mai 2021 an. Aufgrund der Pandemie möchten wir gerne ein Zeichen der Solidarität gegenüber unseren Mitgliedern setzen und werden die Beiträge dieses Jahr erst Ende Mai 2021 einziehen. Ebenfalls hat jeder die Möglichkeit, den Beitrag für dieses Jahr auch in Raten (in 2 Hälften) abbuchen zu lassen. Bitte sendet hierfür einfach eine E-Mail an info@hiesfeld-tennis.de.

Platzeröffnung

Des Weiteren möchten wir Euch mitteilen, dass die Plätze nach der erfolgten Aufbereitung bis zum 15.03.2020 bereits in einem guten Zustand sind. Aktuell werden die Plätze durch unser Platzwart-Team gewalzt und weiter final für den Saisonauftakt vorbereitet. Wir müssen nun noch die derzeitige Regenperiode und den angekündigten Frost in dieser Woche abwarten. Eine präzise Ankündigung der Platzeröffnung ist leider nur schwer möglich, aber wir sind zuversichtlich bei gutem Wetter die Anlage zwischen dem 25.03.2020 und 01.04.2020 endlich öffnen zu können.

Wir wünschen Euch allen weiterhin viel Gesundheit und ein gutes Durchhaltevermögen in diesen herausfordernden Zeiten. Ganz besonders hoffen wir, dass wir uns alle jetzt im März wieder auf unserer schönen Anlage begrüßen können!

Update des TVN: Samstag, 6. März 2021 – 11 Uhr

Aus der ab 08.03.2021 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ergeben sich signifikante Neuregelungen auch für den Tennissport im Bereich des TVN und seiner Vereine.

  • Einzelspiel für zwei Personen aus unterschiedlichen Hausständen (auch ohne Mindestabstand)
  • Doppelspiel für Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Hausständen (auch ohne Mindestabstand)
  • Tennis-Einzeltraining für Kinder und Erwachsene
  • Tennis-Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren (die maximale Gruppengröße für Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote beträgt 20 Kinder mit maximal 2 Trainern / Aufsichtspersonen) 

Auch im Tennis-Gruppentraining von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren gilt, dass kein Mindestabstand eingehalten werden muss.

Es ist sowohl ein Trainings-, als auch ein Wettkampfbetrieb möglich.

Für den Aufenthalt auf Sportanlagen gilt außerdem:

  • Für die Personen und Personengruppen, die sich auf einer Sportanlage aufhalten, gilt grundsätzlich die Einhaltung eines Mindestabstands von 5 m außerhalb der sportlichen Betätigung. Bei vereinseigenen Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein.
  • Gemeinschaftsräume, sowie Umkleiden und Duschen sind weiterhin geschlossen zu halten. Toiletten dürfen mit entsprechender Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet werden.
  • Die Nutzung von Indoor-Sporteinrichtungen (somit auch Tennishallen) ist weiterhin untersagt.

Update: Montag, 22. Februar 2021 – 10 Uhr

Liebe Mitglieder*innen, liebe Familien, liebe Freund*innen des Tennissports,

das Jahr 2020 hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Leider hat uns die Pandemie weiter fest im Griff und die Corona Maßnahmen von Bund und Ländern wurden leider immer wieder verlängert. Wir gehen aktuell davon aus, dass wir auch in der Sommersaison 2021 weiterhin mit größeren Einschränkungen rechnen müssen.

Dennoch laufen die Vorbereitungen auf die Sommersaison 2021 auf Hochtouren. Und es gibt auch positive Nachrichten, denn das Land NRW hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht – mit ersten Lockerungen. Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Wir warten jetzt noch die amtliche Bekanntmachung der Stadt ab.

Die Entscheidung von Bund und Ländern passt genau zu unserer Planung. Wir geben zurzeit alles dafür, die Tennisanlage im März 2021 (Ziel ist der Zeitraum zwischen dem 20.03. und 25.03. – abhängig vor allem vom Wetter) instand zu setzen und als einer der ersten Anlagen in Dinslaken die Freiluftsaison eröffnen zu können.

Natürlich wissen wir noch nicht, wie sich die Corona-Lage entwickeln wird und welche Auflagen wir alle erfüllen müssen. Dennoch ist aktuell eine offizielle Saisoneröffnung geplant, bei der sich unsere neuen Mitglieder auch vernetzen können.

Da die Corona Regeln uns also noch eine Zeit lang begleiten werden, ist es weiter sehr wichtig, dass diese von allen, wie im letzten Jahr, gewissenhaft befolgt werden. Wir hoffen, dass bald weitere Lockerungen kommen. Diese werden wir dann durch E-Mail, auf unserer Homepage und in unseren sozialen Netzwerken bekannt machen sowie als Aushang auf der Tennisanlage für alle zum Nachlesen aushängen.

Der gesamte Vorstand möchte an dieser Stelle nochmals explizit seinen Dank an alle Mitglieder aussprechen. Danke für Euer Verständnis und auch für Eure Treue zum Verein. Beides ist in diesen Zeiten keineswegs selbstverständlich, doch es macht Miteinander im Verein sehr, sehr wertvoll und wir freuen uns auf die Sommersaison mit Euch allen.

Bei Fragen wendet Euch bitte per Mail an unseren Abteilungsleiter Bernd Fuhlert unter bernd.fuhlert@hiesfeld-tennis.de. Wir wünschen Euch allen, dass Ihr gesund bleibt!

Update des TVN: Dienstag, 26. Januar 2021 – 15 Uhr

Die Politik hat die Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 beschlossen. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Termin keine Meisterschaftsspiele der WHR stattfinden können. Dass danach Wettspiele in der Halle erlaubt sein werden, ist Stand heute eher unwahrscheinlich. Von daher wird die komplette WHR 20/21 abgesagt.

Es gibt somit in der WHR 20/21 keinen Aufstieg und keinen Abstieg. Alle Mannschaften behalten somit ihre Klassenzugehörigkeit.

Update: Montag, 11. Januar 20201 – 11 Uhr

Die ab heute gültige Version der Coronaschutzverordnung des Landes NRW bringt keine Veränderungen im Sportbereich. Auch der Tennissport muss nach der Umsetzung der gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern in unserem Bundesland weiterhin pausieren.

Wörtlich heißt es dazu: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen bleiben Joggen, Walken etc. zulässig.“

Update des Vorstands: Dienstag, 22. Dezember 2020 – 10 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie werden wir für die laufende Wintersaison nur den fälligen Betrag der tatsächlichen Hallennutzung einziehen.

Update des TVN: Dienstag, 1. Dezember 2020 – 16 Uhr

Am gestrigen Montag tagte der Sportausschuss des TVN in Reaktion auf die vom 1. bis 20. Dezember geltende neue Version der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Sich zwingend aus den Beschlüssen der Landesregierung ergebend, müssen die Dezember-Spieltermine der Winterhallenrunde 2020/21 analog zu denen des Novembers abgesagt werden.

Um den Tennisspielerinnen und Tennisspielern im Bereich des Tennis-Verbands Niederrhein mit der Hoffnung auf eine Lockerung der Maßnahmen im ersten Quartal 2021 Wettkampf-Möglichkeiten offenzuhalten, gib es weiterhin die Option einer Verlegung der Spieltermine hinein nach 2021. Die Saison wir aber in jedem Fall ohne Auf- und Absteiger enden.

Update des TVN: Dienstag, 3. November 2020 – 18 Uhr

Der Sportausschuss des Tennis-Verbandes-Niederrhein hat bzgl. der Winterhallenrunde 2020/2021 folgendes beschlossen:

Gesetzt dem Fall, dass der Spielbetrieb am 30.11.2020 wieder erlaubt wird gilt :
1) Die für die Monate Dezember, Januar, Februar und März geplanten Spieltermine bleiben bestehen.
2) Die im November ausgefallenen Spieltermine werden von uns neu terminiert; und zwar zu folgenden Terminen: 19./20.12.2020, 02./03.01.2021, 13./14.02.2021, 13./14.03.2021 und 06./07.03.2021. Sollten diese vier Alternativen nicht ausreichen, könnte auch noch zu Beginn des Aprils gespielt werden.
3) In gegenseitigem Einvernehmen können sich die beteiligten Mannschaften auch auf einen späteren Spieltermin einigen. Diese Änderung muss dem Wettspielleiter bekannt gegeben und bei nuLiga eingetragen werden.

Gesetzt dem Fall, dass das Wettkampfverbot über den 30.11.2020 verlängert wird gilt :
1) Die WHR 2020/21 wird abgesagt, da keine ausreichende Ausweichmöglichkeit der Spieltermine besteht. Die bestehende Auslosung wird dann für das nächste Jahr unverändert übernommen.
2) Sollte das Wettkampfverbot zu einen späteren Zeitpunkt (Januar, Februar und März) aufgehoben werden, können die Mannschaften in gegenseitigem Einvernehmen die geplanten Spiele durchführen. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Tabellen, aber die Ergebnisse zählen sowohl für die Ranglisten- als auch für die LK-Wertung.

Update: Freitag, 30. Oktober – 18 Uhr

Liebe Mitglieder*innen, liebe Familien, liebe Freund*innen des Tennissports,

aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Anordnungen müssen wir leider erneut ab Montag, 02.11.2020 die Tennishalle für mindestens vier Wochen (bis 30.11.2020) schließen.

Diese Maßnahmen gilt für den Trainingsbetrieb, Einzelbuchungen und für die Hallen-Abos.

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 erlaubt keine Nutzung der Halle für sportlichen Aktivitäten jedweder Art in diesem Zeitraum.

Die Halle wird daher ab dem 02.11.2020 verschlossen und ein Zugang ist mit Eingabe eines Codes nicht mehr möglich. Gebuchte Einzelstunden werden mit sofortiger Wirkung storniert.

Die Abo-Stunden sind zunächst als Guthaben gespeichert und werden mit zukünftigen Zahlungen verrechnet. Hierzu folgt an die Abonnenten der Tennishalle eine separate Information per E-Mail.

Wir als Vorstand der Tennisabteilung und die Tennisschule Hillen bedauern die erneute Schließung der Tennishalle außerordentlich. Wie jeder von uns, wollen auch wir alles dafür leisten, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verzögern und damit unsere Mitglieder*innen und Gäste zu schützen.

Wir haben aber als Abteilung mit einem sehr guten und nachhaltig funktionierenden Hygienekonzept bewiesen, dass wir mit der Pandemie sehr verantwortungsvoll umgehen. Der Sport, die körperliche Ertüchtigung, das gemeinsame Bewegen stellt unabhängig von Alter und Geschlecht unbestritten einen zentralen Einflussfaktor für die Gesundheit des Einzelnen dar. Leider findet dies keine Berücksichtigung in der nun gültigen Coronaschutzverordnung.

Wir hoffen darauf, dass wir ab dem 01. Dezember 2020 den Spielbetrieb in der Tennishalle wieder aufnehmen können.

Wir wünschen Euch allen, dass Ihr gesund bleibt!

Bei Fragen wendet Euch bitte per Mail an unseren Abteilungsleiter Bernd Fuhlert unter bernd.fuhlert@hiesfeld-tennis.de.

Mit sportlichen Grüßen

Bernd Fuhlert

Update: Donnerstag, 29. Oktober – 12 Uhr
 
Liebe Tennisfreunde,
 
aktuell erreichen uns viele Anfragen, welche Auswirkungen die gestern getroffenen Entscheidungen der Politik auf den Betrieb in der Tennishalle des TV Jahn Dinslaken-Hiesfeld haben.

Wir bitten um Verständnis, dass auch wir zunächst die neue Sachlage prüfen und vor allem auf die neuen detaillierten Verordnungen der Landesregierung warten müssen.

Sobald wir verbindliche Informationen haben, werden wir diese schnellstmöglich auf all unseren Kanälen kommunizieren.

Alle Spiele der Winterhallenrunde 2020/21 sind für den Zeitraum 30.10. bis 29.11.2020 abgesagt!

Update: Dienstag, 20. Oktober – 18 Uhr

Ab dem 26. Oktober 2020 beginnt das Wintertraining.
 
Wichtige Coronaregeln sind hierfür zwingend einzuhalten:
  • Beim Betreten der Tennishalle Hände desinfizieren
  • Abstand halten
  • Keine Zuschauer auf dem Platz
  • Im Flur der Tennishalle und in der Veilchen-Lounge ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
  • Die Umkleidekabinen dürfen weiterhin mit Abstand genutzt werden

Für Fragen steht der Vortstand der Tennisabteilung gerne zur Verfügung.

Update: Samstag, 19. Juni – 10 Uhr

Die Coronaschutzverordnung für NRW wurde verlängert. Des Weiteren wurden einige wichtige Änderungen den Sport betreffend neu aufgenommen. Die in § 9 (2) geltende Regelung zur Anzahl von Teilnehmenden bei nicht kontaktfreiem Sport, wurde zugunsten von Sportarten mit außergewöhnlichen Mannschaftsgrößen dahingehend erweitert, dass nun alle Spielerinnen oder Spieler, die die jeweilige Sportart erfordert, an einem Spiel teilnehmen können – auch wenn dies die aktuell zulässige Höchstzahl von 30 Personen überschreitet. Die neue Regelung umfasst die Teilnahme von entweder max. 30 Personen oder zwei Mannschaften einschließlich aller nach der Verbandssatzung bzw. Spielordnung zulässigen Spielerinnen und Spieler.

Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend

Neu aufgenommen wurde, dass jeder Zuschauer außerhalb des Zuschauerplatzes eine Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von § 2 verpflichtend zu tragen hat! Diese darf erst am Zuschauerplatz abgelegt werden. Ab dem 23. September müssen die gesundheitlichen Gründe zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden, welche auf Verlangen vorzulegen ist.

Ein Betreten der Sportanlage durch gleichzeitig bis zu 300 Zuschauer ist weiterhin zulässig, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, getroffen werden und die einfache Rückverfolgbarkeit gemäß § 2 a sichergestellt ist.Spiele und Wettbewerbe mit gleichzeitig mehr als 300 Zuschauern sind nach § 9 (6 a) zulässig, sofern zusätzlich ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach § 2b vorgelegt wird.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern muss das erforderliche Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise der Zuschauer unter Einhaltung der Belange des Infektionsschutzes erfolgt. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte.

Update: Dienstag, 16. Juni – 10 Uhr

Clubmeisterschaften fallen aus

Schweren Herzens hat sich der Turnierausschuss der diesjährigen Clubmeisterschaften dazu entschlossen diese abzusagen!

Update: Dienstag, 09. Juni – 10 Uhr

Umkleidekabinen und Duschen sind ab sofort geöffnet!

Unter Einhaltung der Auflagen der CoronaSchVO sind maximal sechs Personen in den Umkleidekabinen erlaubt. Zwei Duschen sind jeweils geöffnet. Bei den anstehenden Meisterschaftsspielen sind die Mannschaftsführer für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich.

Update des TVN: Donnerstag, 04. Juni – 11 Uhr

Hygiene-Infektionsschutzkonzept

Die drei NRW Tennis-Landesverbände haben zur Durchführung des Freiluft-Wettspielbetriebs in der Sommersaison 2020 das nachfolgende Hygiene-und Infektionsschutzkonzept auf der Grundlage der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung erstellt.

  • An den Wettspielen sind nur Spieler/-innen zur Teilnahme berechtigt, die keine Symptome von Atemwegserkrankungen und Erkältungssymptomen aufweisen.
  • Es wird auf die üblichen Rituale des Handschlags vor und nach einem Spiel verzichtet.
  • Die Spieler/-innen eines Wettspiels werden über den Spielbericht erfasst.Eine Rückverfolgungvon mindestens vier Wochen ist hierüber gewährleistet.
  • Alle Zuschauer/-innen werden von uns in einer Liste erfasst.
  • Im Regenfall darf nicht in die Tennishalle ausgewichen werden!
  • Die Bewirtung unserer Gastmannschaften im VHaus ist zulässig.
  • Eine Eigenbewirtung, z. B. Grillen, ist nicht erlaubt.

Update: Donnerstag, 28. Mai – 18 Uhr

Das Wasser in unseren Duschen wird in den nächsten Tagen auf Legionellen überprüft. Daher bleiben unsere Umkleidekabinen zunächst weiterhin geschlossen. Der Vorstand bittet um Euer Verständnis und informiert, sobald die Umkleidekabinen und Duschen wieder zur Verfügung stehen.

Update des TVN: Donnerstag, 28. Mai – 10 Uhr

Ab dem 30. Mai sind im Land Nordrhein-Westfalen Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt.

In der ab 30. Mai gültigen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)  heißt es u. a. in §9, Absatz 4: „Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen  Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien für Personen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig. Unter diesen Voraussetzungen ist zudem das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer zulässig.“

Der TVN arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an Hygienekonzepten zu Punktspielen und Turnieren und wird diese sobald wie möglich veröffentlichen.

Update des TVN: Freitag, 22. Mai – 18 Uhr

Das Gesundheitsministerium NRW hat entschieden, das Tennis-Doppel als Sport im Sinne von § 9 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung mit landesweiter Wirkung für zulässig zu erklären.

Damit ist das Hin und Her der vergangenen Tage mit widersprüchlichen Auskünften und Entscheidungen von Behörden beendet, das zu einem „Flickenteppich“ geführt hatte.

Update der Stadt Dinslaken: Mittwoch, 20. Mai – 16 Uhr

Mit der Zulässigkeit von Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie zwei Hausgemeinschaften kann ein „festes Doppel/Mixed“ beim Tennis wieder stattfinden. Heißt: Zwei Personen aus einer Hausgemeinschaft können gegen zwei weitere Personen aus einer anderen Hausgemeinschaft Doppel/Mixed spielen. Alle andere ist nicht möglich.

Nähere Infos dazu in Kürze.

Update: Donnerstag, 14. Mai – 16 Uhr

Liebe Veilchen,

die Stadt Dinslaken hat keine Allgemeinverfügung zur Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen. Damit gibt es auch keine Rechtsvorschrift, die das Doppel spielen im Tennis verbietet. Die NRW Staatssekretärin Andrea Milz hat sich in ihrer Pressekonferenz am 7.5. klar positioniert: In NRW darf zu viert auf einem Platz Tennis gespielt werden, sowohl als Doppel als auch im Trainingsbetrieb.

Doch die Ordnungsämter in den jeweiligen Städten sehen dies teilweise anders und haben auch bereits Vereine kontrolliert. Wir sind heute vom Ordnungsamt, entgegen der am Montag, 11.05.2020 erteilten telefonisch Auskunft, wie folgt informiert worden:

Gemäß § 9 Abs. 4 CoronaSchVO sind beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 m zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Vor diesem Hintergrund sieht das Ordnungsamt folgende Nutzungsarten im Tennis als zulässig an:

1. Spiel: Einzel ja/ Doppel nein, da beim Doppel aufgrund der Spielweise insbesondere der o.g. Abstand nicht eingehalten werden kann
2. Training: 2 Schüler plus ein Trainer unter Hinweis auf die Begründung zum Doppel
3. Begleitung Kinder: ein Erwachsener kann mit all seinen leiblichen Kindern spielen, da es sich wahrscheinlich um häusliche Gemeinschaften handelt

Damit können wir auf unserer Platzanlage bis auf weiteres kein Doppel spielen oder Training mit mehr als 2 Personen durchführen. Bei Fragen zum Training könnt Ihr Euch an die Tennisschule Frank Hillen wenden.

Um zu vermeiden, dass uns bei Nichteinhaltung möglicherweise eine Schließung der Anlage und eine Geldstrafe droht, bitten wir die o. a. Regelungen diszipliniert zu befolgen.

Am 30.5. werden vom Land NRW neue Lockerungen erwartet, so dass sich die jeweiligen Vorgaben voraussichtlich erneut ändern werden. Wir hoffen, dass es dann einheitliche Regelungen für die Vereine in den unterschiedlichen Städten gibt.

Mit sportlichen Grüßen

gez. Vorstand der Tennisabteilung

Update: Montag, 11. Mai – 12 Uhr

Liebe Veilchen,

da sich die Lockerungen der Vorgaben während der Corona-Pandemie sehr dynamisch ändern, kommt es ab heute 11.05.2020 zu folgenden Neuerungen bezüglich der Spielbedingungen:

Ab sofort darf – unter strikter Wahrung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln – wieder Doppel gespielt werden!

Ab sofort darf – unter strikter Wahrung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln – wieder in der Tennishalle gespielt werden!

Ab sofort sind alle Plätze wieder für den Spielbetrieb geöffnet. Die Sperrung der Plätze 2,5,8 und 11 ist aufgehoben.

Bitte haltet Euch alle diszipliniert an die Hygienevorgaben. Eine Vorbedingung ist natürlich, dass die Tennisanlage nur derjenige betreten darf, der keine Krankheitssymptome aufweist.

Die Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen und dürfen nicht genutzt werden. Ebenso kann weiterhin kein Mannschaftstraining stattfinden.

Da die behördlichen Auflagen laufend aktualisiert und Neuerungen überprüft werden kann es jederzeit zu Änderungen kommen. Wir werden Euch dann sofort informieren!

Wichtig ist vor allem, dass jeder die Anlage nach dem Spiel zügig verlässt und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhält. Es müssen Personensammlungen auf jeden Fall vermieden werden!

Update: Sonntag, 10. Mai – 12 Uhr

Training

Ab sofort startet auch wieder das Tennistraining unserer Tennisschule Hillen. Private Einzelstunden und Gruppenstunden auf Basis eines Hygienekonzeptes der Tennisschule Hillen können wie gewohnt gebucht werden. Ansonsten gilt ab Montag im Jugendbereich der normale Trainingsplan des TV Jahn Hiesfeld. Bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch direkt an die Tennisschule wenden.

Gäste können leider bis auf weiteres nicht auf unserer Anlage spielen!

V-Haus wieder geöffnet

Ab Montag, dem 11. Mai um 15:00 Uhr hat auch unser V-Haus wieder geöffnet. Bitte beachtet, dass auch im V-Haus die Hygiene- und Verhaltensregeln exakt einzuhalten sind.

Während der ersten Tage agieren wir noch im Testmodus für die Umsetzung der behördlichen Beschränkungen. Wir haben strenge Auflagen zu erfüllen, um den Spielbetrieb auf unserer Anlage zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlung Einzelner riskieren wir u. a. Geldstrafen für den Verein.

Wir appellieren daher nochmal an alle Spieler und Mitglieder, sich sportlich korrekt und fair an die veröffentlichten Regelungen zu halten. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass Zuwiderhandlungen sanktioniert werden!

Corona-Schutzbeauftragter

Als Corona-Schutzbeauftragter ist Michael Warns (E-Mail: Michael.Warns@hiesfeld-tennis.de) bestimmt. Er wird durch Bernd Fuhlert (Bernd.Fuhlert@hiesfeld-tennis.de) unterstützt. Die beiden stehen bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Wir wünschen allen ein schönes Spiel!

Update: Freitag, 8. Mai – 12 Uhr

Liebe Veilchen,

nach den neuesten Beschlüssen der Landesregierung kann nunmehr auch der Tennissport endlich auf unserer Anlage beginnen, allerdings zunächst noch mit starken Einschränkungen.

Ab Sonntag, 10. Mai 2020 ab 09.00 Uhr, sind unsere Plätze wieder für den allgemeinen Spielbetrieb eingeschränkt unter strengen Hygienevorgaben und Abstandsregeln geöffnet. Wegen des zu erwartenden großen Andrangs wird zunächst kein Mannschaftstraining stattfinden.

Um die Abstandsregeln einzuhalten bleiben die mittleren Plätze 2, 5, 8 und 11 zunächst geschlossen. Da derzeit keine Medenspiele und keine Turniere stattfinden, stehen auch an den Wochenenden 8 Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung.

Die Außenplätze können ausschließlich online unter https://hiesfeld-tennis.ebusy.de gebucht werden. Dadurch möchten wir Personenansammlungen auf unserer Anlage vermeiden und allen Mitgliedern die Möglichkeit geben rechtzeitig und ohne Wartezeiten Tennis spielen zu können.

Gespielt werden darf nur eine Stunde Einzel pro Tag nach Eintragung in den Platzbelegungsplan im Buchungssystem, wobei diese maximal 6 Stunden im Voraus erfolgen kann. Sobald die gebuchte Stunde stattgefunden hat, kann eine weitere Stunde in derselben Kalenderwoche gebucht werden. Nach erfolgreicher Buchung bekommt der buchende Spieler eine Bestätigungs-E-Mail über die Platzreservierung. Der Mitspieler erhält eine Kopie dieser E-Mail.

Wie buche ich online einen Platz?


Um die Platzanlage betreten zu können, müsst Ihr den Halleneingang benutzen
. Der Zutritt wird durch die Eingabe Eures Hallencodes möglich, der nach Abschluss der Buchung im System angezeigt wird. Aktuell ist es nur möglich, dass Vereinsmitglieder das Buchungssystem benutzen. 

Wer noch keinen Account hat, der wendet sich bitte per E-Mail an Carsten Jung mit der E-Mail Adresse carsten.jung@hiesfeld-tennis.de. Er wird Euch dann alle Informationen übersenden, damit Ihr die Außenplätze benutzen könnt. 

Es dürfen sich grundsätzlich nicht mehr als 2 Personen gleichzeitig auf einem Tennisplatz aufhalten. Auf der gesamten Anlage und in der Halle ist ein ausreichend großer Personenabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. Bitte beachtet die entsprechend gesondert ausgehängten Hinweise insbesondere zu den Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.

Im Übrigen gilt unsere bisherige Platzordnung, d. h. die Plätze müssen auch in dieser Zeit nach dem Spiel abgezogen werden.

Die Umkleidekabinen bleiben geschlossen. Es können lediglich die Toiletten in der Tennishalle benutzt werden. Es wird daher dringend empfohlen, bereits umgezogen zur Platzanlage zu kommen und die eingetragenen Spielzeiten exakt einzuhalten, um möglichst vielen Mitgliedern das Tennisspielen zu ermöglichen.

Sollte es zu größeren Wartezeiten kommen bis der reservierte Platz bespielt werden darf, bitten wir die ausgewiesenen Wartebereiche zu nutzen.

ACHTUNG:
Einschränkungen der Spielberechtigung bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Hinweisschilder auf der Platzanalage bleiben im Interesse der Chancengleichheit für alle Mitglieder vorbehalten, wie zum Beispiel Ausschluss vom Spielbetrieb bis zum Ende der Corona-Zeit, denn bei Nichteinhaltung droht dem Verein die Schließung der Anlage!

Nach dem Spiel ist die Anlage wieder umgehend zu verlassen, um die nicht zulässigen Personenansammlungen zu vermeiden.

Wie verhalte ich mich richtig?

Wir hoffen, dass Ihr trotz dieser vorläufigen Einschränkungen Spaß am Tennissport habt. Da sich die Lage dynamisch entwickelt, werden wir Euch sobald es neue Entwicklungen und Entscheidungen gibt, unverzüglich mit einer Rundmail und über unsere Webseite www.hiesfeld-tennis.de informieren. 

Bitte seht uns nach, wenn noch nicht alles immer reibungslos funktioniert. Auch für uns ist die Situation neu und wir sind bemüht Euch allen einen schnellen und einfachen Ablauf zu ermöglichen. Sollte es Fragen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge zum Spielbetrieb auf unserer Anlage geben, könnt Ihr euch jederzeit vertrauensvoll an unseren 1. Vorsitzenden der Tennisabteilung Bernd Fuhlert unter bernd.fuhlert@hiesfeld-tennis.de wenden.

Mit sportlichen Grüßen und schönes Spiel!

gez. Vorstand der Tennisabteilung

Update: Mittwoch, 6. Mai – 18 Uhr

Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport ist bei Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen, laut heutiger Pressekonferenz von Ministerpräsident Armin Laschet, ab sofort zulässig.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Wiedereröffung! Noch kennen wir nicht alle Auflagen des DOSB und des Landes NRW.

Wir bereiten uns intensiv auf einen begrenzten Start ab Sonntag 10. Mai 2020 um 09:00 Uhr vor.

Ein entsprechendes Hygienekonzept ist für unseren Verein erarbeitet und wird bis zum Start umgesetzt. Über die weiteren Details berichten wir hier, in den sozialen Medien und in einer Rundmail an alle Mitglieder. Diese werdet Ihm am Sonntag, 10.05.2020 erhalten.

Bei Fragen wendet Euch bitte vertrauensvoll an unseren 1. Vorsitzenden der Tennisabteilung Bernd Fuhlert. Dieser ist erreichbar unter info@hiesfeld-tennis.de!

Mit sportlichen Grüßen und bleibt alle gesund!

Update des TVN: Dienstag, 5. Mai 2020 – 12 Uhr

Die Hoffnungen in Tennis-Deutschland konzentrieren sich auf Mittwoch,
6. Mai, mit der Frage: Welche Lockerungen werden bei der Video-Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer für den Tennissport beschlossen?

Die Schutz-Empfehlungen des TVN wurden zu einem eventuellen Start nochmals überarbeitet:

Pressemitteilung des TVN: Samstag, 2. Mai 2020 – 10 Uhr

Gehofft haben am Donnerstag (30.04.2020) der Tennisverband Niederrhein und auch viele Tennisfreunde und Trainer in NRW auf einen positiven politischen Bescheid für einen vorsichtigen Wiedereinstieg in den Vereinssport. Auch wenn laut DOSB, der Sportministerkonferenz und des Landessport-Bundes NRW das Thema Sport mit auf der Agenda stand, ist zu unser großen Enttäuschung eine Entscheidung der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten ausgeblieben. Die Vorzeichen von den oben genannten Institutionen ließen andere Entscheidungen erwarten.

In einem Auszug aus der Pressemitteilung vom LSB NRW heißt es daraufhin: „Aber immerhin: Die ausführliche Position der Sportministerkonferenz […] steht definitiv auf der Tagesordnung der nächsten Runde von Kanzlerin und Ministerpräsidenten, die bereits am kommenden Mittwoch (06.05.2020) tagt. Und die Regeln des Sports für einen Wiedereinstieg sind geschrieben. Nun ist also nochmals Geduld gefragt – auch das haben wir ja beim Sport gelernt.“

Aufnahme des Spielbetriebs wäre möglich

Auch der TVN möchte im Zuge dessen seine Position darlegen. Der Verband ist sich sicher, dass eine „corona-konforme“ Aufnahme des Betriebs in den Tennisvereinen auch schon jetzt möglich wäre. Dazu wurden auf unserer Homepage bereits Richtlinien zu Hygieneregeln veröffentlicht und über die TVN-Online-Aktion „Handdesinfektion – Sets zu Sonderpreisen“ wurden den Vereinen Möglichkeiten aufgezeigt, sich auf den Tag X vorzubereiten.

Bezüglich der Entscheidung über die Durchführung des Wettspiel-Betriebs im Sommer 2020 hat der TVN einen Fahrplan beschlossen:

  • Der TVN-Sportausschuss berät in einer Telefonkonferenz am 11.05.2020, ob der Spielbetrieb nach dem bereits veröffentlichten Zeitplan und in welcher Form beginnen kann, also nach der Entscheidung über die Öffnung der Tennisplätze.
  • Der TVN-Vorstand entscheidet diesbezüglich endgültig am 18.05.2020, basierend auf den Entscheidungen des Deutschen Tennis-Bundes (DTB Bundesausschuss-Sitzung am 15.05.2020).

Schon vor Wochen wurde der Saisonstart der Mannschaftsspiele von Ende April/Anfang Mai in die Woche ab dem 08.06.2020 verschoben und gilt zunächst – Stand 02.05.2020 – als gesetzt.

Update: Dienstag, 29. April 2020 – 12 Uhr

Liebe Mitglieder/-innen, liebe Familien, liebe Freund/-innen des Tennissports,

wir hoffen, Ihr habt die zum Teil schwierigen letzten Wochen gut überstanden und seid bester Gesundheit. Wir möchten Euch darüber informieren, dass die Konferenz der Sportminister/-innen der Länder sich am 28.04.2020 einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden hat.

Dazu ist der hier veröffentlichte Beschluss gefasst worden. Danach könnten wir die Außenplätze der Tennisanlage unter Einschränkungen wieder öffnen. Das bedeutet, wenn die Erlaubnis zur Wiedereröffnung erfolgt, muss nach heutigem Stand (29.04.2020) auf Folgendes strengstens geachtet werden:

  1. Einhalten der Kontakt-und Abstandsregelung auf der Anlage (1,5m bis 2m)
  2. Keine Benutzung der Umkleiden, Duschen und der Vereinsräumlichkeiten
  3. Einhalten der hygienischen Maßnahmen (Desinfektion nach Geräte- und Toilettenbenutzung)
  4. Zunächst ist nur Einzelspiel möglich. Die Spielform Doppel darf nicht ausgeübt werden
  5. Zügiges Betreten vor und zügiges Verlassen der Anlage nach dem Training (ohne „Handschütteln“)
  6. Gründliches Wässern und Abziehen der Plätze
  7. Zuschauer sind nicht erlaubt
  8. Steuerung des Zutritts der Tennisplätze um Warteschlange zu vermeiden
  9. Weitere aktualisierte Hinweise auf der Platzanlage befolgen

Wir bitten alle, wenn die Anlage unter diesen Maßgaben geöffnet werden darf, durch diszipliniertes Verhalten diese Lockerungen nicht zu gefährden!

Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir leider weiterhin auf einen gemeinsamen Saisonauftakt verzichten, heißen deshalb schon einmal alle neuen Mitglieder auf diesem Weg herzlich willkommen in unserem Verein und hoffen, dass sich trotz einiger temporärer Einschränkungen alle schnell wohl bei den Veilchen fühlen.

Über den Nachholtermin für die Mitgliederversammlung – es ist davon auszugehen, dass diese im Freien stattfinden wird – werden wir Euch in Kürze informieren.

Der Umlaufbeschluss der 44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder wird nun der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident/-innen für die Gespräche ab dem 30. April übergeben.

Aktualisierte Informationen werden wir daher am 01. Mai 2020 veröffentlichen, wenn wir die neuen und weiteren Informationen, aufgrund der Beschlüsse des Landes NRW zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, am 30. April erhalten.

Sollte es Fragen, Hinweise oder Verbesserungsvorschläge zum Spielbetrieb auf unserer Anlage geben, wendet euch bitte vertrauensvoll an unseren 1. Vorsitzenden der Tennisabteilung Bernd Fuhlert. Dieser ist erreichbar unter info@hiesfeld-tennis.de!

Mit sportlichen Grüßen und bleibt alle gesund!

gez. Vorstand der Tennisabteilung

Update des TVN: Dienstag, 22. April 2020 – 12 Uhr

Statement der Präsidenten der NRW-Tennisverbände

Liebe Tennisfreunde,

die Beschränkungen für den Sport in Nordrhein-Westfalen gelten zunächst bis zum 04. Mai 2020. Danke, dass Sie sich an die geltenden Regeln halten! Und es gilt weiterhin: Bleiben Sie zu Hause!

Die Nachricht, dass in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz mit dem 20.04.2020 die Tennisplätze wieder freigegeben sind und in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht, trifft vielfach auf Unverständnis. Das Vorpreschen einiger Bundesländer ist kein glückliches Signal. Wir hätten uns ein einheitliches Vorgehen gewünscht. Wir verstehen, dass die NRW Landesregierung Politik kein unnötig hohes Risiko eingehen will und hoffen natürlich, dass auch wir bald wieder spielen können. Tennis ist als kontaktlose Freiluftsportart prädestiniert dafür, als eine der ersten Sportarten wieder ausgeübt werden zu können – natürlich unter den einzuhaltenden Hygienemaßnahmen.

Wir sind in einem stetigen, vertrauensvollen und intensiven Dialog mit dem Landessportbund NRW und der NRW Landesregierung. Wir bemühen uns um Lockerungen, gehen aber alles mit Realismus an. Denn natürlich haben wir Verständnis dafür, dass der Sport eingebunden ist in die gesamten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Niemand möchte aufgrund steigender Infektionszahlen geöffnete Anlagen wieder schließen müssen. Darum das Motto: Leidenschaft mit Augenmaß!

Dietloff von Arnim (TVN-Präsident)
Robert Hampe (WTV-Präsident)
Utz Uecker (TVM-Präsident)

Schutzempfehlungen zum Training und Spiel auf Tennisplätzen

Update des TVN: Donnerstag, 2. April 2020 – 12 Uhr

Alle Spiele und Turniere sind bis zum 07. Juni 2020 abgesagt.

Sollte der Spielbetrieb ab dem 08. Juni wieder möglich sein, beginnen die Meisterschaftsspiele je nach Altersklasse ab Dienstag, dem 09.06.2020 und enden am 27.09.2020.  Die detaillierten Spielpläne werden zurzeit erstellt. Die namentlichen Mannschaftsmeldung bleiben bestehen. 

Update: Dienstag, 31. März 2020 – 9 Uhr

Bis zum 19. April ist der komplette Spielbetrieb weiterhin eingestellt. Unsere Platzanlage ruht und unsere Tennishalle bleibt verschlossen.

Die für Sonntag, 5. April geplante Mitgliederversammlung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Ostercamps fallen aus

Die beiden von unserer Tennisschule Frank Hilen geplanten Tenniscampscamps in den Osterferien fallen leider aus.

Update des TVN: Dienstag, 24. März 2020 – 18 Uhr

Medenspiele frühestens am 9. Juni

Der Vorstand des TVN hat nun entschieden, frühestens am 9. Juni mit den Medenspielen der Erwachsenen und Jugend in den Niederrhein- und Verbandsligen sowie Bezirksklassen zu beginnen.

Ein möglicher Alternativspielplan könnte wie folgt aussehen:

>>> Zum Alternativspielplan

Update des DTB: Montag, 23. März 2020 – 16 Uhr

DTB beschließt Maßnahmen zur Coronakrise

Das Präsidium des Deutschen Tennis Bundes (DTB) hat auf die aktuellen Entwicklungen mit einigen Maßnahmen reagiert.

Unter anderem ist die gesamte Turnierlandschaft im DTB (International, National sowie alle Ranglisten- und LK-Turniere) bis zum 7. Juni 2020 abgesagt.

Der früheste Termin für Mannschaftsspiele im DTB ist der 8. Juni 2020.

>>> Zur Pressemitteilung des DTB

Update des TVN: Montag, 23. März 2020 – 11 Uhr

Am 2. April wird entschieden, wann die Punktspiel-Saison 2020 startet. Am 3. April informieren wir dann umfassend über den Entschluss.

Update: Samstag, 21. März 2020 – 9 Uhr

Liebe Mitglieder/-innen der Tennisabteilung,

wir hoffen, dass Ihr alle bei bester Gesundheit seid und gut durch die schwierige Zeit kommt.

Inzwischen erreichen uns von Euch Anfragen, wie aufgrund der Schließung der Tennishalle und der verspäteten Öffnung der Außenplätze, mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verfahren wird.

Um als gemeinnütziger Sportverein handlungsfähig zu bleiben, sind wir auf die Beitragszahlungen aller Mitglieder/-innen der Tennisabteilung angewiesen. Selbstverständlich ist uns als Vorstand der Tennisabteilung die missliche Lage bewusst. Vordergründig sollte unser gegenwärtiges Handeln jedoch besonnen, solidarisch und im Hinblick auf die baldige Fortführung des Vereinslebens, zielgerichtet sein. Oberste Priorität sollte daher für alle Mitglieder/-innen der Tennisabteilung haben, dass wir hoffentlich nach dieser großen Herausforderung, unseren Trainings- und Spielbetrieb reibungslos fortführen und zum Vereinsalltag – Spaß, Unterhaltung, Geselligkeit, Freundschaft und Gemeinsamkeit – zurückkehren können.

Der Mitgliedsbeitrag für unsere Tennisabteilung dient dem Zweck, das Leben der Tennisabteilung dauerhaft zu erhalten und ihre Ziele nachhaltig erfüllen zu können. Mit diesem knapp kalkulierten Beitrag werden die laufenden Kosten gedeckt und Rücklagen für die zukünftig notwendigen Investitionen gebildet. Natürlich werden wir zu gegebener Zeit alle mögliche Szenarien erneut überprüfen und bewerten. Wir sind stets bestrebt die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder/-innen der Tennisabteilung zu erfüllen und die richtigen Entscheidungen im Sinne der Tennisabteilung zu treffen. Wir bitten daher um Euer Verständnis in dieser Ausnahmesituation und bedanken uns für Euer Vertrauen!

Anmeldungen für das Sommertraining bitte einreichen

Des Weiteren stünden, bei gewöhnlichem Verlauf der Tennissaison, zum aktuellen Zeitpunkt die Planungen für das Sommertraining an. Diese treiben wir, trotz der Ungewissheit, wie sich der Trainingsbetrieb in diesem Sommer gestalten wird, voran, um bei einer Wiederaufnahme der sportlichen Aktivitäten bestens gewappnet zu sein. Wir bitten Euch daher die Anmeldungen zum Sommertraining per E-Mail an frank.hillen@hiesfeld-tennis.de oder bei unserer Jugendwartin Elisa Schmidtke unter jugendwart@hiesfeld-tennis.de einzureichen, damit sich unsere Tennisschule, wie gewohnt, auf die Sommersaison vorbereiten kann.

Durch die Schließung der Außenplätze aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfindende Trainingsstunden bzw. Kurszeiten, müssen nicht bezahlt werden. Niemand wird durch eine jetzige Anmeldung Nachteile erleiden. Diese dienen aktuell ausschließlich der Planung, um den Trainingsbetrieb effizient, rasch und gut organisiert, nach Beendigung der Maßnahmen durch das Land NRW, aufnehmen zu können.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich gerne an unseren Abteilungsleiter Bernd Fuhlert unter info@hiesfeld-tennis.de.

Mit sportlichen Grüßen und bliebt alle gesund!

gez. Vorstand der Tennisabteilung

Update des TVN: Freitag, 20. März 2020 – 9 Uhr

Fängt der Medenspielbetrieb pünktlich an?

Dazu können wir als TVN noch keine Aussage treffen. Auch wir wissen nicht, wie die Dynamik der weiteren Entwicklung aussieht. Seien Sie versichert, dass wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Spielbetrieb und andere Maßnahmen informieren. Der TVN Sportausschuss beobachtet die Lage sehr genau und ist diesbezüglich auch in Kontakt mit den anderen Landesverbänden.

Update: Montag, 16. März 2020 – 15 Uhr

Tennishalle geschlossen

Als Folge der Corona-Pandemie müssen wir mit sofortiger Wirkung auch die Tennishalle für den privaten Spielbetrieb bis einschließlich 19. April 2020 schließen. Diese Maßnahmen gilt sowohl für Einzelbuchungen als auch für die Hallen-Abos.

Der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020 erlaubt keine weitere Öffnung.

Die Halle ist ab sofort verschlossen und der Zugang ist nicht mehr mit Eingabe eines Codes möglich. Gebuchte Einzelstunden werden mit sofortiger Wirkung storniert. Die Abo-Stunden sind zunächst als Guthaben gespeichert. Weitere Informationen folgen.

Wir als Vorstand der Tennisabteilung und die Tennisschule Hillen bedauern diesen Schritt. Aber auch wir wollen so schnell wie möglich alles dafür leisten, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verzögern und damit unsere Mitglieder/-innen und Gäste zu schützen. Deshalb kann die Halle ab sofort nicht mehr genutzt werden. Wir setzen auf Euer Verständnis für diese Maßnahme der Landesregierung und wünschen Euch allen, dass Ihr gesund bleibt!

Bei Fragen wendet Euch bitte per Mail an den Abteilungsleiter Bernd Fuhlert unter info@hiesfeld-tennis.de!

Update: Montag, 16. März 2020 – 12 Uhr

1. Medenspieltag verlegt

Aktuelles Update des TVN:
Alle Turniere (LK und Rangliste) werden zunächst bis zum 26.04.2020 abgesagt. Vom 16.03.-26.04.2020 werden keine Ergebnisse für die LK und DTB Ranglisten Wertung erfasst (gemäß Anlage DTB )

Der erste Spieltag der Sommerrunde (25./26.04.2020) ist abgesagt und wird verlegt.

Der Sportausschuss des TVN wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, wie die sportliche Bewertung der Winterhallenrunde erfolgen wird.

Update: Montag, 16. März 2020 – 8 Uhr

Mitgliederversammlung abgesagt

Die für den 5. April 2020 geplante Mitgliederversammlung ist abgesagt! Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Ebenfalls abgesagt ist das für den 21. März geplante LK-Turnier.

Unsere Tennishalle bleibt bis auf weiteres geöffnet, genauso wie das VHaus.

Stand: Freitag, 13. März 2020 – 18 Uhr

Liebe Mitglieder/-innen, liebe Familien, liebe Freunde des Tennissports,

das Corona-Virus beschäftigt mittlerweile viele Teile der Gesellschaft und macht auch vor dem Sport in Dinslaken nicht Halt. Daher hat sich der Vorstand der Tennisabteilung heute, wie auch in den letzten Wochen, intensiv mit den Auswirkungen des Corona-Virus beschäftigt.

Einstellung des Trainingsbetriebs

Da es die ersten bestätigten Fälle in Dinslaken gibt und ab nächster Woche auch die Landesregierung in NRW beschlossen hat, die Schulen und Kitas zu schließen, müssen wir Euch mit großem Bedauern mitteilen, dass wir den Trainings- und Spielbetrieb der Tennisabteilung des TV Jahn Dinslaken-Hiesfeld 1906 e. V. vorerst bis zum Beginn der Osterferien komplett einstellen. Dies entspricht auch den Empfehlungen der zuständigen Behörden. Wir hoffen daher auf Euer Verständnis.

Tennisverband Niederrhein beendet die Wintersaison

Der Tennisverband Niederrhein (TVN) hat ebenfalls beschlossen, mit sofortiger Wirkung den laufenden Wettspielbetrieb der Winterrunde 2019/2020 zu beenden. Zudem sind auch alle Veranstaltungen des Verbandes vorerst abgesagt.

Unsere oberste Priorität ist es, aufgrund der aktuellen Situation, mit dieser Maßnahme unsere Mitglieder vor einer möglichen Infizierung bestmöglich zu schützen.

Eigene Veranstaltungen aktuell auf dem Prüfstand

Unsere eigenen Veranstaltungen in den kommenden Wochen werden wir sorgfältig zur Überprüfung stellen. Wir verfolgen die Entwicklung sehr genau und werden die Durchführung unserer geplanten Mitgliederversammlung am 05.04.2020, das geplante LK-Turnier oder das Oster-Tenniscamp abwägen und gegebenenfalls die erforderlichen Entscheidungen treffen. Sollte die Mitgliederversammlung nicht stattfinden können, so wird ein Nachholtermin zu gegebener Zeit bekannt gegeben und satzungsgemäß eingeladen. Wir bitten Euch noch um etwas Geduld.

Bezüglich des Sommer-Mannschafts-Wettspielbetriebs ist aktuell keine Absage durch den Verband erfolgt. Etwaige Entscheidungen sollen nach Abwägung der weiteren Entwicklungen bis Mitte April getroffen werden.

Tennishalle bleibt geöffnet

Unabhängig von der Einstellung des Spielbetriebs der Tennisabteilung bleibt die Tennishalle für den privaten Spielbetrieb geöffnet. Jeder sollte sich im Einzelfall selbst überlegen, zu welchen Veranstaltungen er noch geht oder welche Sportaktivitäten er im privaten Bereich noch ausüben möchte. Hier können wir nur an die Eigenverantwortung appellieren. Alle wichtigen Informationen zum Corona-Virus findet Ihr auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html.

Falls Ihr noch Fragen habt, könnt Ihr Euch jederzeit an unseren Abteilungsleiter Bernd Fuhlert wenden. Dieser ist erreichbar per E-Mail unter info@hiesfeld-tennis.de.

Mit sportlichen Grüßen

gez. Vorstand der Tennisabteilung

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